Antrag Info- und Verkaufsstand


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Schritt 2
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Art des Antrags
Antragsteller

Verantwortliche Person


Details zur Veranstaltung

Aufstellungsort

Standort

Datum und Uhrzeit

Größe des Standes

Inhalt

Hinweis 

Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren gemäß der Verwaltungs- und Sondernutzungsgebührensatzung erhoben.

Bitte beachten Sie, dass bei jeglicher Abgabe von Speisen oder Getränke beim Bürgeramt, Abteilung Zentrales und Gewerbe eine separate Anzeige einzureichen ist.

Datenschutz

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Kontakt

Bürgeramt Straßenverkehrsbehörde

Auf der Steig 6

78052 Villingen-Schwenningen

E-Mail: verkehrswesen@villingen-schwenningen.de


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