Hinweis
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren gemäß der Verwaltungs- und Sondernutzungsgebührensatzung erhoben.
Bitte beachten Sie, dass bei jeglicher Abgabe von Speisen oder Getränke beim Bürgeramt, Abteilung Zentrales und Gewerbe eine separate Anzeige einzureichen ist.