Anmeldung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel


Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Gemäß § 14 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (VersG) sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge vom jeweiligen Veranstalter spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung anzumelden.

Was möchten Sie anmelden?

Um Vorkehrungen für einen störungsfreien Verlauf der Versammlung treffen und Beeinträchtigungen Dritter oder der Allgemeinheit möglichst reduzieren zu können, erteile ich folgende Informationen:

A) Grunddaten der Versammlung I

Bitte geben Sie den Zeitraum der geplanten Versammlung an.

Im Falle eines Aufzugs siehe zusätzliche Seite 2 B.

Veranstalter/in

Die Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer erleichtert die Kontaktaufnahme und den weiteren Austausch.

A) Grunddaten der Versammlung II

Versammlungsleiter/in vor Ort ist:

Die Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer erleichtert die Kontaktaufnahme und den weiteren Austausch.

Falls der/die Versammlungsleiter/in am Tag der Versammlung verhindert ist (z. B. durch Krankheit), benenne ich dem Bürgeramt eine/n Stellvertreter/in.

B) Angaben zum Aufzug

Soll über folgende Strecken führen:

Kundgebungen finden an folgenden Orten statt:

C) Ordner

Bitte geben Sie hier die Gesamtzahl der einzusetzenden Ordner an.

D) Weitere Angaben
Datenschutz

 

Name des Veranstalters

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


Kontakt

Bürgeramt, Abt. Allgemeines Polizeiwesen

Auf der Steig 6
78052 Villingen-Schwenningen

Telefon: (0 77 21) 82-14 19

E-Mail: polizeiwesen@villingen-schwenningen.de


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