Gemäß § 14 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (VersG) sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge vom jeweiligen Veranstalter spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung anzumelden.
Um Vorkehrungen für einen störungsfreien Verlauf der Versammlung treffen und Beeinträchtigungen Dritter oder der Allgemeinheit möglichst reduzieren zu können, erteile ich folgende Informationen:
Bitte geben Sie den Zeitraum der geplanten Versammlung an.
Im Falle eines Aufzugs siehe zusätzliche Seite 2 B.
Veranstalter/in
Die Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer erleichtert die Kontaktaufnahme und den weiteren Austausch.
Versammlungsleiter/in vor Ort ist:
Falls der/die Versammlungsleiter/in am Tag der Versammlung verhindert ist (z. B. durch Krankheit), benenne ich dem Bürgeramt eine/n Stellvertreter/in.
Soll über folgende Strecken führen:
Kundgebungen finden an folgenden Orten statt:
Bitte geben Sie hier die Gesamtzahl der einzusetzenden Ordner an.
Name des Veranstalters