Lebenspartner 1
Lebenspartner 2
Als Nachweis gilt unter anderem eine Bestallungsurkunde, ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein sonstiger gültiger Vertrag, etc.
Hinweis: Eine Urkunde kostet 20€. Die Urkunde 'Lebenspartnerschaftsurkunde nur für Sozialversicherungszwecke' ist kostenlos.
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 1 PStG-DVO (Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung), Anlage 1,Gebührenverordnung der Stadt Villingen-Schwenningen (Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Villingen-Schwenningen), jeweils in den geltenden Fassungen.